4. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 400.00 und dem Beschwerdegegner in der Höhe von Fr. 800.00 zur Bezahlung auferlegt. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn A.________, eingeschrieben - Herrn B.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Seeland, mit A-Post - Baupolizeibehörde der Gemeinde Büren an der Aare, Bauverwaltung, eingeschrieben - Tiefbauamt, Oberingenieurkreis II, zur Kenntnis Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion