b) Aus den vorangehenden Erwägungen ergibt sich, dass der rechtserhebliche Sachverhalt festgestellt werden muss. Geklärt werden muss einerseits, ob die kleine Baubewilligung von 29. April 2013 noch gültig ist. Andererseits ist zu prüfen, ob der Schopf bewilligungskonform genutzt wird. Dazu müssen zumindest beim Beschwerdegegner Auskünfte und Belege über den zeitlichen Ablauf der Bauarbeiten eingeholt werden. Nötigenfalls sind bei weiteren beteiligten Personen Auskünfte einzuholen. Ebenso dürften Abklärungen vor Ort erforderlich sein.