Insbesondere wurde keine Ausnahmebewilligung für eine gewerbliche Nutzung bewilligt. Zudem lässt sich dem Amtsbericht Strassenbaupolizei entnehmen, dass die Zufahrt aus Sicherheitsgründen von der Ostseite auf die Westseite verlegt wurde und dass entlang des Gebäudes keine Abstellplätze oder Parkplätze erstellt werden dürfen. Falls der Beschwerdegegner den Holzschopf zu gewerblichen Zwecken oder als Autoabstellplatz nutzen sollte, läge eine Abweichung vom bewilligten Bauprojekt vor.