d) Das Bauvorhaben, das am 29. April 2013 bewilligt wurde, wird in der kleinen Baubewilligung folgendermassen umschrieben: Sanierung der Gebäudehülle, Einbau eines Fensters auf der Nordseite, Befestigung der Zufahrt. Dem Baugesuch und den dazugehörigen Plänen lässt sich zudem entnehmen, dass zusätzlich der Einbau eines Faltflügeltors auf der Westseite zur Bewilligung beantragt wurde und aufgrund der gestempelten Pläne als bewilligt gilt. Hingegen wurde gemäss den Bauakten weder eine Nutzungsänderung noch die Erstellung von Autoabstellplätzen beantragt bzw. bewilligt. Insbesondere wurde keine Ausnahmebewilligung für eine gewerbliche Nutzung bewilligt.