Der Beschwerdeführer macht weiter geltend, die Baubewilligung sei abgelaufen. Die Holzbauarbeiten seien unter der Leitung eines Zimmermanns aus der Gemeinde in Etappen erstellt worden. Ab Herbst 2014 sei nichts mehr gegangen. Erst ab September 2017, als der Beschwerdegegner arbeitslos geworden sei, sei es wieder vorangegangen. Die Tatsache, dass es einen Autoausstellungsraum gebe, könne mit Fotos dokumentiert werden.