Der Beschwerdeführer teilte dem Regierungsstatthalteramt am 29. März 2018 mit, er ziehe seine Anzeige nicht zurück, da die Baubewilligung unter falschen Voraussetzungen erteilt worden sei. Die Bauverwaltung sei getäuscht worden, da der Beschwerdegegner eine falsche Nutzung (Geräteschuppen statt Ausstellungsraum für Fahrzeuge) deklariert habe. Die Nutzungsänderung hätte mit den erforderlichen Ausnahmegesuchen publiziert werden müssen. Seit circa zwei Wochen würden nun Autos in den Schopf gestellt.