3. Mit Schreiben vom 24. Januar 2018 wandte sich der Beschwerdeführer an das Regierungsstatthalteramt Seeland. Die Gemeinde habe dem heutigen Eigentümer eine Baubewilligung erteilt, die sie nie hätte ausstellen dürfen. Jahrelang sei nichts gegangen bezüglich Sanierungsarbeiten. Erst in den letzten zwei Monaten sei es vorwärts gegangen, obwohl die unkorrekte Baubewilligung längst verstrichen sei. Zudem würden jetzt Garagentore und Fenster längs der Kantonsstrasse (D.________strasse) montiert. Es solle ein Ausstellungsraum für Fahrzeuge entstehen, was er nicht akzeptieren könne.