2. Der Beschwerdeführer, der zusammen mit weiteren Personen Gesamteigentümer der Liegenschaft D.________strasse F.________ (Büren an der Aare Grundbuchblatt Nr. G.________) ist, wandte sich am 8. Januar 2018 mündlich und am 10. Januar 2018 schriftlich an die Gemeinde und teilte mit, sein Vater habe das Grundstück an der D.________strasse F.________ 1974 von der Gemeinde gekauft. Für das Gebäude sei eine strassenbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung erteilt worden mit der Bedingung, den Schopf D.________strasse H.________ abzubrechen. Im Laufe der Zeit sei die Abbruchbewilligung mehrmals verlängert worden.