_) war, stimmte dem Bauvorhaben zu. Am 29. April 2013 erteilte die Gemeinde dem Beschwerdegegner die kleine Baubewilligung für die Sanierung RA Nr. 120/2018/37 2 der Gebäudehülle, den Einbau eines Fensters auf der Nordseite und der Befestigung der Zufahrt. Unter Verwendung des amtlichen Formulars informierte der Beschwerdegegner die Gemeinde, dass die Bauarbeiten am 3. Juni 2013 beginnen würden.