1. Der Beschwerdegegner erwarb im Jahr 2004 von der Gemeinde das Grundstück Büren an der Aare Grundbuchblatt Nr. C.________ an der D.________strasse E.________. Dieses befindet sich in der Grünzone. Darauf befindet sich ein Holzschopf. Im April 2013 reichte der Beschwerdegegner ein Baugesuch für den Um- und Ausbau des Holzschopfs ein. Der Vater des Beschwerdeführers, der damals Eigentümer der benachbarten Parzelle Büren an der Aare Grundbuchblatt Nr. G.________ (D.________strasse F.________) war, stimmte dem Bauvorhaben zu.