2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 18. Juni 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. RA Nr. 120/2018/35 2