1. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 26. April 2018 forderte die Gemeinde Bolligen den Beschwerdeführer auf, die auf den Parzellen Bolligen Grundbuchblatt Nrn. B.________ und C.________ installierte Zaunabgrenzung zu entfernen. Gleichzeitig wies sie ihn auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme sowie eine Busse bei Nichtbefolgung an.