III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Gampelen vom 16. Mai 2018 wird abgesehen von Dispositivziffer 2 bestätigt. Die Wiederherstellungsfrist wird neu angesetzt bis 15. Oktober 2020. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'800.– werden im Umfang von Fr. 900.– der Beschwerdeführerin und im Umfang von Fr. 900.– den von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1-6 zur Bezahlung auferlegt. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1-6 haften solidarisch für den gesamten ihnen auferlegten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.