10/12 BVD 120/2018/34 Gesetzmässigkeitsinteressen oder Interessen Dritter bestehen.27 Vorliegend überwiegt das Interesse an der Verkehrssicherheit gegenüber dem Gleichbehandlungsinteresse der Beschwerdeführerin und der von Amtes wegen Beteiligten. Ein Verzicht auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands aus Gleichbehandlungsüberlegungen kommt auch aus diesem Grund nicht in Frage. 6. Ergebnis und Kosten