Im vorliegenden Verfahren steht die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands im Streit. Die Beschwerdeführerin und die von Amtes wegen Beteiligten legen nicht dar, dass die Gemeinde eine ständige rechtswidrige Praxis verfolgt und auch künftig verfolgen will, wonach bei vergleichbaren gefährlichen Vorplatzsituationen regelmässig auf eine Wiederherstellung verzichtet wird.