f) Mit ihrer Stellungnahme vom 16. Juni 2020 reichten die Beschwerdeführerin und die von Amtes wegen Beteiligten einen Plan ein, der den Antrag auf teilweisen Verzicht auf die Wiederherstellung konkretisiert. Danach soll eine rund 0,60 m breite Rabatte erstellt werden, wobei eine 9 m breite Einfahrt ausgespart bleibt. Die auf dem Plan dargestellte Breite der Einfahrt trägt dem Anliegen, dass eine Verkehrsgefährdung durch Rückwärts-Ausfahren auf die Kantonsstrasse möglichst vermieden werden soll, nicht Rechnung.