früheren Planversionen) nicht ersichtlich ist, dass Einzelgaragen (und nicht bspw. eine Einstellhalle mit einer gemeinsamen Ein- und Ausfahrt) vorgesehen sind. Dies wird erst durch Konsultation des Grundrissplanes ersichtlich. Die Gründe für das Übersehen der Problematik durch die Behörden spielen jedoch keine Rolle. Wer ein Baugesuch stellt, ist selber dafür verantwortlich, dass das zur Bewilligung unterbreitete Bauvorhaben seinen Zwecken und Bedürfnissen entspricht. Nicht die Baubewilligungsbehörde, sondern die Beschwerdeführerin als Bauherrschaft trägt die Verantwortung für die bedürfnisgerechte Ausarbeitung des Bauprojekts.