Das Tiefbauamt, Strasseninspektorat Seeland, hat in seiner Stellungnahme im Wiederherstellungsverfahren12 darauf hingewiesen, dass mit der fraglichen Auflage im Baubewilligungsverfahren die Verkehrssicherheit gewährleistet werden soll. Mit der nicht überfahrbaren Rabatte soll verhindert werden, dass die Kantonsstrasse für Wendemanöver beansprucht bzw. dass rückwärts auf die Kantonsstrasse ausgefahren wird. Die Wiederherstellungsanordnung, wonach eine entsprechende Rabatte erstellt werden muss, liegt demnach zusätzlich zum erwähnten allgemeinen Interesse am vorschriftskonformen Bauen auch im Interesse der Verkehrssicherheit.