d) Ein öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist im Allgemeinen vorhanden, da das Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen und an der konsequenten Verhinderung von Bauten, die der baurechtlichen Ordnung widersprechen, generell gross ist. Dies trifft auch hier zu. Das Tiefbauamt, Strasseninspektorat Seeland, hat in seiner Stellungnahme im Wiederherstellungsverfahren12 darauf hingewiesen, dass mit der fraglichen Auflage im Baubewilligungsverfahren die Verkehrssicherheit gewährleistet werden soll.