5/12 BVD 120/2018/34 Verwaltungsgericht mit Urteil vom 9. Dezember 2019 entschieden hat, dass auf ein diesbezügliches Baugesuch nicht mehr einzutreten ist. Dieser Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen. Eine summarische Überprüfung der Bewilligungsfähigkeit des bestehenden Zustands erübrigt sich damit.