a) Auf dem bewilligten Umgebungsgestaltungsplan10 ist der Vorplatz vor den Garagen durch eine 1 m breite Grünfläche bzw. Rabatte von der E.________strasse getrennt. Ungefähr in der Mitte des Vorplatzes wird die Rabatte durch eine 3 m breite Zufahrt unterbrochen. Bei der E.________strasse handelt es sich um eine Kantonsstrasse.