c) Die Frage, ob die E.________strasse bedürfnisgerecht dimensioniert ist bzw. ob eine Ausweichmöglichkeit auf den streitigen Vorplatz beim Kreuzen grosser Fahrzeuge vorteilhaft wäre, betrifft die Strassenplanung und liegt ausserhalb des Verfahrensgegenstands. Es ist hier nicht zu prüfen, ob eine Nutzung des Vorplatzes für die Zwecke der Strasse sinnvoll wäre. 3. Wiederherstellung