b) Eine Beurteilung der Rechtmässigkeit der Baubewilligung bzw. der damit verbundenen Auflagen wird hingegen vom Streitgegenstand nicht erfasst. Ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren findet nicht statt; das Verwaltungsgericht hat rechtskräftig entschieden, dass auf das nachträgliche Baugesuch vom 18. Juni 2018 nicht einzutreten ist.