Sie beantragt die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Eventuell sei die Wiederherstellung nur teilweise und nur insoweit anzuordnen, dass die sieben Garagen weiterhin zum Abstellen von Motorfahrzeugen (PW) benutzt werden können und der Vorplatz weiterhin für Ausweichmanöver auf der E.________strasse beansprucht werden kann. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft beantragte zudem die Durchführung einer Instruktions- und Augenscheinverhandlung vor Ort. Am 16. Juni 2020 reichten die Beschwerdeführerin und die von Amtes wegen Beteiligten, die 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion