6. Der Entscheid der BVE im Beschwerdeverfahren RA Nr. 110/2018/111 erging am 19. November 2018. Die BVE wies die Beschwerde ab und bestÃĪtigte den Nichteintretensentscheid der Gemeinde Gampelen vom 29. Juni 2018. Das Verwaltungsgericht hat die dagegen gerichtete Beschwerde mit Entscheid vom 9. Dezember 2019 abgewiesen, soweit es darauf eintrat.3 Dieser Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen.