Die Beschwerdeführerin hatte unterdessen gegen die Nichteintretensverfügung der Gemeinde vom 29. Juni 2018 Beschwerde bei der BVE eingereicht (RA Nr. 110/2018/111). Am 28. August 2018 sistierte das Rechtsamt das vorliegende Beschwerdeverfahren bis zum rechtskräftigen Entscheid im Beschwerdeverfahren RA Nr. 110/2018/111.