Mit dem nachträglichen Baugesuch vom 18. Juni 2018 beantragte die Beschwerdeführerin eine "Zusatzbewilligung für Änderung gegenüber ursprünglich bewilligtem Umgebungsgestaltungsplan gemäss Gesamtbauentscheid vom 22. September 2014". In der Rubrik "Bemerkungen" des Baugesuchsformulars führte die Beschwerdeführerin aus: "Streifen zwischen dem Vorplatz und Fahrbahnrand aus Rasengittersteinen 60 cm breit, Rand gegen Strasse mit einem Band aus abgeschrägten überfahrbaren Trottoirpflastersteinen markiert".