2/12 BVD 120/2018/34 Ausserdem teilte sie mit, dass sie bei der Gemeinde ein Baugesuch für die beanstandete Umgebungsgestaltung eingereicht habe. 4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, verzichtete mit Verfügung vom 20. Juni 2018 vorerst auf einen Schriftenwechsel und bat die Gemeinde um Mitteilung, ob ein nachträgliches Baugesuch der Beschwerdeführerin eingegangen sei. Die Gemeinde bestätigte dies mit Schreiben vom 27. Juni 2018.