d'un escalier dans villa ouest".1 Weitere Abweichungen von der Gesamtbaubewilligung führte sie auf dem Formular nicht an. Am 27. März 2018 führte die Gemeinde eine Besprechung mit der Beschwerdeführerin durch. Diese stellte in Aussicht, dass sie beim Strasseninspektorat ein Gesuch um Ausnahmebewilligung einreichen werde. Das Strasseninspektorat teilte der Beschwerdeführerin am 17. April 2018 mit, dass an den Auflagen festgehalten werde.