Sie forderte die Beschwerdeführerin auf, die Auflagen des Gesamtbauentscheids umzusetzen, und gewährte ihr das rechtliche Gehör. Zudem bat sie um Einreichung des Formulars SB2 ("Selbstdeklaration Baukontrolle 2") nach Abschluss der Bauarbeiten. Die Beschwerdeführerin reichte dieses Formular in der französischsprachigen Version am 16. Mai 2017 ein. Im Formular ist anzugeben, ob das Bauvorhaben gemäss der Bewilligung ausgeführt worden ist. Die Beschwerdeführerin kreuzte sowohl "oui" als auch "non" an und führte zur Erläuterung aus: "Un ascenseur supplémentaire a été ajouté en lieu et place d'un escalier dans villa ouest".1