2. Mit Schreiben vom 22. März 2017 machte das Strasseninspektorat Seeland die Gemeinde Gampelen darauf aufmerksam, dass bei der Ausführung des Bauvorhabens der Vorplatz auf der gesamten Länge an die Kantonsstrasse angeschlossen worden sei. Dies widerspreche den Auflagen im Gesamtbauentscheid. Der Bauverbotsstreifen gelte im Übrigen auch für Parkplätze; ohne entsprechende Ausnahmebewilligung dürfe der Bauverbotsstreifen nicht als Parkplatz genutzt werden. Die Gemeinde eröffnete daraufhin ein Baupolizeiverfahren. Sie forderte die Beschwerdeführerin auf, die Auflagen des Gesamtbauentscheids umzusetzen, und gewährte ihr das rechtliche Gehör.