1. Mit Gesamtbauentscheid vom 22. Dezember 2014 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Seeland der Beschwerdeführerin den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen auf Parzelle Gampelen Grundbuchblatt Nr. M.________. Gemäss Dispositivziffer 4.1.9 des Entscheids umfasst die Gesamtbaubewilligung u.a. die Strassenanschlussbewilligung gemäss Amtsbericht des Strasseninspektorates Seeland vom 4. September 2014. Dieser enthält u.a. folgende Auflagen: "4.5 Die Breite der Zufahrt ist auf 3.00 m zu erstellen. (…) 4.12 Der Parkplatz bzw. Vorplatz ist so zu gestalten, dass der Strassenanschluss in beiden Richtungen vorwärts befahren werden kann (vorwärts hinein und vorwärts hinaus).