1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. Die Verfügungen der Gemeinde Saanen vom 30. April 2018 werden von Amtes wegen aufgehoben. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. RA Nr. 120/2018/33 11 IV. Eröffnung - A.________, eingeschrieben - Herrn B.________, eingeschrieben - Herrn C.________, eingeschrieben - Frau D.________, eingeschrieben - Frau E.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Einwohnergemeinde Saanen, eingeschrieben Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion