Die Ausführungsbestimmungen regeln damit nur die Grundsätze. Diese sollen gemäss den Ausführungsbestimmungen in die Reglemente der Stockwerkeigentümergemeinschaften übernommen und an den Einzelfall angepasst werden. So müssen beispielweise die Grundbuchblattnummern und der Name des Hotels ergänzt werden. Einzelheiten wie etwa die genaue Höhe der Ausfallentschädigung überlassen die Ausführungsbestimmungen ebenfalls den Reglementen der Stockwerkeigentümergemeinschaften. RA Nr. 120/2018/33 8