Diesfalls ist er verpflichtet, dem Hotel eine Ausfallentschädigung für Verwaltung, Infrastruktur, Werbung usw. zu bezahlen. Der Verzicht hat schriftlich zu erfolgen jeweils spätestens am 1. Oktober oder 1. April. Mit der Verzichtserklärung wird die Ausfallentschädigung zur Zahlung fällig. Nicht geregelt wird, was passiert, wenn keine Vereinbarung abgeschlossen wird und kein Verzicht erfolgt. Die genaue Höhe der Ausfallentschädigung wird ebenfalls nicht festgelegt.