Die Ausfallentschädigung ist indexiert und richtet sich nach dem Landesindex der Konsumentenpreise (Stand Januarindex 1994 = 139.2; Basis Dezember 1982 = 100) Steigt oder sinkt der Landesindex um 5 % oder mehr, so steigt oder sinkt auch die Ausfallentschädigung im gleichen Ausmass. Sie darf jedoch den oben festgelegten Mindestbetrag nicht unterschreiten. Die Ausfallentschädigung reduziert sich bei der Vermietung der Wohnung durch die Leitung des Hotels "Name" während der Oeffnungszeiten des Hotels wie folgt: