Die Ausfallentschädigung beträgt jährlich pro m2 Bruttogeschossfläche (exkl. Erschliessungsflächen ausserhalb der Wohnungen, zB. Lift, Treppen usw.) einer Stockwerkeinheit mindestens - Fr. 50.- in 5-Sterne-Betrieben - Fr. 40.- in 4-Sterne-Betrieben - Fr. 30.- in 3-oder weniger-Stern-Betrieben In besonders begründeten Fällen sind Abweichungen von diesen Mindestbeträgen möglich.