Die jeweiligen Eigentümer dieser Räume verpflichten sich, ihre Wohneinheiten der Leitung des Hotels "Name" zur Weitervermietung zur Verfügung zu stellen. Zwischen dem Wohnungseigentümer und der Leitung des Hotels "Name" ist eine Vereinbarung abzuschliessen, welche die Rechte und Pflichten der Vermieter, Mieter und Untermieter regelt b Verzichtet der Wohnungseigentümer auf eine Weitervermietung seiner Wohnung durch die Leitung des Hotels "Name", sei es, dass er die Wohnung selbst bewohnt,