1 Vgl. E-Mail vom 19. Juni 2018 der Gemeinde Saanen RA Nr. 120/2018/33 3 Beschwerde entgegen genommen. Die Beschwerdeführerin macht sinngemäss geltend, die Bauabnahme sowie Bezugsfreigabe sei bei allen Wohnungen am 1. Juli 2014 erfolgt und ab diesem Datum seien für alle Wohnungen die gesetzlich vorgeschriebenen hotelmässigen Entschädigungen geschuldet.