Mit Schreiben vom 31. Mai 2018, Postaufgabe 4. Juni 2018, Eingang 5. Juni 2018, wandte sich die Beschwerdeführerin bezüglich der drei Verfügungen vom 30. April 2018 der Gemeinde Saanen betreffend die hotelmässige Bewirtschaftung der Stockwerkeinheiten Saanen Gbbl.-Nrn. J.________, H.________ und I.________ an die BVE. Mit Schreiben vom 5. Juni 2018 fragte das Rechtsamt der BVE bei der Beschwerdeführerin nach, ob sie mit dem genannten Schreiben Beschwerde erheben wollte. Dies bejahte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 16. Juni 2018, Eingang am 19. Juni 2018. Das Schreiben vom 31. Mai 2018 wurde daher vom Rechtsamt der BVE als