3. Die Gemeinde hat dem Beschwerdeführer einen Parteikostenbeitrag von Fr. 1'500.-- (inkl. Mehrwertsteuer) zu bezahlen. 22 Vgl. BVR 1988 S. 134 E. 5 RA Nr. 120/2018/30 13 IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Unterlangenegg, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Kurier Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Der Direktor