Baubewilligung einreiche. Damit macht er sinngemäss geltend, es müsse zuerst rechtskräftig über das Baugesuch entschieden werden, bevor über die Wiederherstellung ein Entscheid ergehen könne. Das Fehlen eines rechtskräftigen Entscheids über die Bewilligungsfähigkeit des Bauvorhabens ist einer der Gründe, die zur Kassation des angefochtenen Entscheids geführt haben. Der Beschwerdeführer gilt damit als teilweise obsiegend.