16abis Abs. 2 und 3 RPG). Das AGR hat vorliegend insbesondere zu prüfen, ob – sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind – das Bauvorhaben nicht trotz der Pacht/Miete als zonenkonform bewilligt werden kann, da für die Anwendung von Art. 16abis RA Nr. 120/2018/30 11