Da sich die Parzelle im Landschaftsschutzgebiet E.________ befindet, hat sie zudem die Voraussetzungen von Art. 19 GBR zu prüfen und den Beschwerdeführer aufzufordern, allenfalls notwendige Unterlagen/Ausnahmegesuche einzureichen. Zudem hat sie im Sinne des E-Mails des AGR vom 5. März 2018 Gelegenheit zu geben, weitere Unterlagen zur Zonenkonformität beizubringen. Die Gemeinde hat danach das Baugesuch inkl. Ausnahmegesuche zu publizieren. Daraufhin hat die Gemeinde die vollständigen Akten inklusive der Beschwerdebeilagen dem AGR zuzustellen. Gemäss Art.