c) Der angefochtene Entscheid ist daher aufzuheben und die Angelegenheit an die Gemeinde zurückzuweisen. Die Gemeinde hat das neu eingereichte Baugesuch mit Ausnahmegesuch nach Art. 24 ff. RPG mit dem hängigen Baugesuchsverfahren zu vereinigen, und den Mieter/Pächter am Verfahren zu beteiligen. Sie hat das Gesuch in Bezug auf die entfernte Konstruktion zur Einstellung des Pferdeanhängers abzuschreiben und die Pläne entsprechend anzupassen oder anpassen zu lassen. Da sich die Parzelle im Landschaftsschutzgebiet E.________ befindet, hat sie zudem die Voraussetzungen von Art.