Die Gemeinde hätte im Übrigen das Baugesuch in Bezug auf den Neubau des Unterstandes Pferdeanhänger abschreiben und dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör in Bezug auf die Renaturierung des Terrains gewähren sollen. Zudem fehlen die Publikation und der Einbezug des Mieters/Pächters in das Verfahren.