Im vorliegenden Fall hat die Gemeinde nach Eingang des nachträglichen Baugesuchs aufgrund der vorläufigen Prüfung festgehalten, es sei keine Publikation notwendig.15 Eine kleine Baubewilligung ohne Veröffentlichung ist möglich, wenn baubewilligungspflichtige Bauvorhaben wie Kleinbauten, Unterhaltsarbeiten oder Änderungen nur die Nachbarinnen und Nachbarn betreffen. Diesfalls genügt die Mitteilung an diese Personen (Art. 27 Abs. 1 Bst. a und b BewD16). Die Möglichkeit der Erteilung der Baubewilligung als kleine Baubewilligung entfällt vorliegend bereits deshalb, weil sich das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet E.________ befindet und damit wesentliche öffentliche