Da das Vorhaben ausserhalb der Bauzone liegt, hätte die Gemeinde zudem vorab eine anfechtbare Verfügung beim AGR einholen müssen. Dies hat die Gemeinde unterlassen. Ein impliziter Entscheid ist auch aus diesem Grund unzulässig. Der Umbau des Daches und der Lagerraum haben schliesslich einen direkten Zusammenhang mit der Umnutzung des Ökonomiegebäudes. Daher ist eine materielle und zeitliche Koordination geboten. 5. Renaturierung