12 Stellungnahme vom 28. Juni 2018, S. 3 RA Nr. 120/2018/30 8 4. Dachsanierung, Anheben des Vordachs und Lagerraum von 1999 a) Die Gemeinde verfügte, die Abänderung des Daches an Gebäude Nr. F.________ inkl. des über die Nordfassade verlaufenden Vordaches sei innert 3 Jahren rückgängig zu machen und der Anbau des Einstellraums an Gebäude Nr. F.________ (zur Lagerung von Futter) gemäss den im Jahre 1999 mit der Sanierung ausgeführten, baulichen Massnahmen sei innert 3 Jahren ersatzlos zu entfernen.