b) Die Gemeinde setzte Frist zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs für die Umnutzung des Ökonomieraums sowie die Umzäunung und Erstellung eines Allwetterplatzes für die Pferdehaltung. Deshalb reichte der Beschwerdeführer gleichzeitig mit der Beschwerde erneut ein Baugesuch ein. Eine Bewilligung der Umnutzung hatte der Beschwerdeführer jedoch bereits mit Schreiben vom 30. Januar 2018 beantragt. Gemäss Baugesuchsformular aus dem Jahr 2015/2016 ausdrücklich umfasst ist zudem ein Laufhof mit flexiblen Panels. Damit sind nun betreffend Umnutzung und Laufhof zwei nachträgliche Baugesuche hängig.